KRITIS-Dachgesetz: Neue verbindliche Standards für Resilienz und Schutz
Mit dem Inkrafttreten des KRITIS-Dachgesetzes am 29. Januar 2026 setzt Deutschland die europäische CER-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz Kritischer Einrichtungen in nationales Recht um. Erstmals entsteht damit ein sektorübergreifender, bundeseinheitlicher Rechtsrahmen, der Mindestanforderungen an die physische Sicherheit und Widerstandsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen definiert.
Ziel des Gesetzes ist es, die Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche – etwa Energie, Gesundheit, Transport, IT- und Telekommunikation, Wasser oder Ernährung – auch unter außergewöhnlichen Belastungen sicherzustellen.
Was bedeutet das konkret?
Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet betroffene Einrichtungen insbesondere dazu,
- systematische Risikoanalysen durchzuführen,
- geeignete technische, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen umzusetzen,
- Resilienz- und Notfallkonzepte vorzuhalten,
- relevante Sicherheitsvorfälle zu melden,
- sowie Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Im Mittelpunkt steht ein ganzheitlicher „All-Gefahren-Ansatz“: Neben Cyberrisiken werden ausdrücklich auch physische Bedrohungen wie Sabotage, Naturereignisse oder andere Störungen berücksichtigt. Damit ergänzt das Gesetz bestehende IT-sicherheitsrechtliche Vorgaben und konkretisiert die Anforderungen an physische Schutz- und Vorsorgestrukturen.
Genau hier setzen wir seit Jahren an. Als erfahrener Partner im KRITIS-Umfeld entwickeln wir individuelle Sicherheitskonzepte, die präzise auf die jeweilige Infrastruktur, die spezifische Risikolage sowie die geltenden gesetzlichen Vorgaben abgestimmt sind. Unser vollständig digitalisiertes Online-Tool schafft dabei Transparenz in Echtzeit – von Anwesenheitsübersichten über strukturierte Dokumentation bis hin zu Alarm- und Ereignismeldungen.
Vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Anforderungen wird deutlich: Digitale Nachvollziehbarkeit, klar definierte Prozesse und belastbare Notfallstrukturen sind keine optionalen Zusatzleistungen, sondern eine grundlegende Voraussetzung, um die gesetzlichen Anforderungen im KRITIS-Umfeld zuverlässig zu erfüllen.
Wir sind entsprechend vorbereitet und unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, ihre Sicherheitsorganisation strukturiert, prüffähig und zukunftsfest aufzustellen.
Wenn Sie Ihr bestehendes Sicherheitskonzept im Kontext der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen einordnen oder weiterentwickeln möchten, stehen wir Ihnen gerne zum fachlichen Austausch zur Verfügung.
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